Besonderheiten des französischen Steuersystems Ende 2024 – eine kurze Analyse
In Frankreich gilt wohl eines der komplexesten und mehrstufigsten Steuersysteme, das sowohl juristische Personen als auch Einzelunternehmer erfasst. Betrachten wir die wichtigsten Steuern, die für diese Gruppen von Steuerpflichtigen gelten. Steuern für juristische Personen 1) Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés, IS): Ihr Normalsatz beträgt 25 % auf den Gewinn des Unternehmens. Ein ermäßigter Satz von…

In Frankreich gilt wohl eines der komplexesten und mehrstufigsten Steuersysteme, das sowohl juristische Personen als auch Einzelunternehmer erfasst. Betrachten wir die wichtigsten Steuern, die für diese Gruppen von Steuerpflichtigen gelten.
Steuern für juristische Personen
1) Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés, IS):
Ihr Normalsatz beträgt 25 % auf den Gewinn des Unternehmens. Ein ermäßigter Satz von 15 % ist möglich und gilt für die ersten 38.120 Euro Gewinn bei kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 7,63 Mio. Euro.
Manche Unternehmen können je nach Rechtsform und Kapitalstruktur zwischen der Besteuerung nach dem Einkommensteuersystem (Impôt sur le Revenu, IR) oder der Körperschaftsteuer (IS) wählen.
2) Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA): Auch ihre Sätze sind vielfältig. Der Normalsatz beträgt 20 %, die ermäßigten Sätze von 10 %, 5,5 % und 2,1 % gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
3) Es gibt außerdem eine Steuer namens territoriale Wirtschaftsabgabe (Contribution Économique Territoriale, CET). Sie besteht aus zwei Komponenten – der Steuer auf den Wert gewerblicher Immobilien (Cotisation Foncière des Entreprises, CFE) und dem Beitrag auf die Wertschöpfung der Unternehmen (Cotisation sur la Valeur Ajoutée des Entreprises, CVAE). Die Sätze hängen vom Standort und vom Umsatz des Unternehmens ab; der Höchstsatz der CVAE beträgt 1,5 % für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro.
4) Außerdem wird die sogenannte Fahrzeugsteuer (Taxe sur les Véhicules de Sociétés, TVS) erhoben. Sie wird von Unternehmen verlangt, die Fahrzeuge zu gewerblichen oder dienstlichen Zwecken nutzen. Die Sätze hängen von der Fahrzeugart, dem Alter des Fahrzeugs und dem CO₂-Ausstoß ab.
Auch die Steuern für Einzelunternehmer sind recht kompliziert.
1) Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu, IR) mit einer progressiven Skala von 0 % bis 45 % je nach Jahreseinkommen. Die Einkünfte von Einzelunternehmern werden nach derselben Skala besteuert wie die Einkünfte natürlicher Personen. Es gibt verschiedene Besteuerungsregime für Einzelunternehmer, etwa das „micro-entrepreneur“ mit vereinfachter Buchführung und Besteuerung.
2) Sozialabgaben – Einzelunternehmer müssen Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung zahlen, deren Höhe von der Art der Tätigkeit und der Einkommenshöhe abhängt.
3) Mehrwertsteuer (TVA). Einzelunternehmer müssen sich als Mehrwertsteuerpflichtige registrieren, wenn ihr Jahresumsatz bestimmte Schwellenwerte überschreitet, beispielsweise 91.900 Euro für den Warenhandel und 36.800 Euro für die Erbringung von Dienstleistungen.
Wie in fast jedem Land der Welt gibt es eine Grundsteuer (Taxe Foncière). Sie wird von Immobilieneigentümern unabhängig von ihrem Ansässigkeitsstatus erhoben. Die Festlegung der Sätze obliegt den lokalen Behörden und hängt vom Katasterwert des Objekts ab.
Es gibt derzeit auch noch die Wohnsteuer (Taxe d’Habitation); sie wird von Personen erhoben, die zum 1. Januar des Berichtsjahres in einer Immobilie wohnen. Diese Steuer wird für die meisten Haushalte schrittweise abgeschafft; der vollständige Übergang soll in den kommenden Jahren abgeschlossen werden.
Die Luxussteuer bzw. Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) wird von natürlichen Personen erhoben, deren Immobilienvermögen in Frankreich auf mehr als 1,3 Mio. Euro geschätzt wird. Es gilt eine progressive Skala von 0,5 % bis 1,5 % des Vermögenswerts.
Das französische Steuersystem zeichnet sich durch einen hohen Grad an Progressivität und eine Vielfalt an Steuern aus, was bei der Führung eines Unternehmens eine sorgfältige Planung und Buchführung erfordert. Es empfiehlt sich, professionelle Steuerberater zu konsultieren, um die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und die Steuerlast zu optimieren.
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